Ist eine mobile Wallbox anmeldepflichtig? Was du wissen musst
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Die Frage, ob eine mobile Wallbox anmeldepflichtig ist, beschäftigt immer mehr von uns, seit Elektromobilität im privaten Bereich Fahrt aufnimmt. Wer zu Hause das E-Auto laden will, sucht eine flexible und sichere Lösung.
Mobile Wallboxen oder mobile Ladestationen gelten dabei als besonders alltagstauglich – aber welche rechtlichen Grundlagen und Vorschriften gelten bezüglich der Anmeldung?
Muss man das überhaupt machen? Und wie sieht es mit den Kosten und Konsequenzen bei Verstößen aus? Genau hier liefern wir nun klare Antworten.
Mit Fokus auf alle aktuellen Regelungen rund um Anmeldung, Genehmigungspflicht und Meldepflicht geben wir dir den kompletten Überblick samt praktischer Tipps.
Wer muss eine mobile Wallbox anmelden?
Gerade weil mobile Wallboxen flexibel sind und sich der Begriff manchmal unterschiedlich auslegen lässt, herrscht in Sachen Anmeldung oft Unsicherheit. Grundsätzlich gelten nach der aktuellen Regulierung die Vorgaben aus der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) und die VDE-Richtlinien – und zwar für jede ortsfeste und jede mobile Ladestation, die mit einer eigenen Stromversorgung dauerhaft am heimischen Netz betrieben wird.
Wir müssen eine mobile Wallbox dann anmelden, sobald sie regelmäßig bei uns daheim genutzt wird und an den Hausanschluss angeschlossen ist. Das gilt unabhängig von der Befestigung (also auch dann, wenn das Gerät beweglich oder steckbar ist). Wer die mobile Wallbox dagegen ausschließlich unterwegs oder an öffentlich zugänglichen Steckdosen nutzt, fällt in der Regel nicht unter die Meldepflicht.
Wichtig: Die Meldepflicht betrifft uns als Betreiber – egal, ob wir Eigentümer oder Mieter sind. Wer eine mobile Ladestation für das E-Auto nutzen und an festen Hausanschlüssen laden möchte, sollte das Thema Anmeldung also frühzeitig klären.
Warum muss eine mobile Wallbox angemeldet werden?
Die Anmeldung ist kein bürokratischer Selbstzweck. Sie dient vor allem dem sicheren Betrieb aller Ladestationen daheim und soll Netzüberschreitungen samt Gefahren wie Überlastung oder Brand verhindern. Stromnetzbetreiber müssen über jede große Verbraucher-Erweiterung informiert werden, weil das Stromnetz für Elektromobilität ausgelegt sein muss.
Gerade bei mobilen Ladestationen fehlt oft ein fester Installationsort, doch der Wiederholungsbetrieb am selben Ort entspricht technisch einer festen Wallbox. Wir erfüllen dadurch die Voraussetzungen der Vorschriften bezüglich Wallboxen. Meldet man die mobile Ladestation nicht korrekt an, gefährdet dies sowohl die eigene Sicherheit als auch die Stabilität des Stromnetzes.
Zudem können Sachversicherer oder die Gebäudeversicherung im Schadensfall die Leistung verweigern, wenn man den Betrieb der mobilen Wallbox ohne Genehmigung startet oder die Wallbox gar nicht anmeldet. Für uns heißt das: Wer seine mobile Wallbox rechtssicher betreiben will, kommt an Anmeldung und den rechtlichen Grundlagen nicht vorbei.
Eine mobile Wallbox mit 11 kW anmelden
Die meisten mobilen Wallboxen für zu Hause bieten 11 kW Ladeleistung. Laut aktueller Gesetzgebung gilt: Jede Ladeeinrichtung für Elektrofahrzeuge mit einer Leistung ab 3 kW bis einschließlich 11 kW ist meldepflichtig, aber es ist keine explizite Genehmigung für den Ladeziegel durch den Netzbetreiber erforderlich – eine einfache Anmeldung reicht in der Regel.
Der Netzbetreiber möchte wissen: Wo befindet sich die mobile Wallbox? Wie wird geladen? Üblicherweise füllen wir als Nutzer (oder der Elektriker) ein entsprechendes Formular aus und übermitteln die Gerätedaten wie Leistung, Steckertyp und ggf. Hersteller.
Tipp: Auch wenn es unkompliziert klingt: Man sollten die Anmeldung der Wallbox nicht auf die leichte Schulter nehmen. Eine Bestätigung des Netzbetreibers sollte immer abgewartet werden, bevor man die mobile Wallbox in Betrieb nimmt.
Eine mobile Ladestation mit 22 kW anmelden
Bei einer Ladeleistung von 22 kW steigt die formale Hürde. Hier greift nicht mehr nur die Meldepflicht, sondern eine explizite Genehmigungspflicht laut aktuellen Vorschriften. Das heißt für uns: Wir müssen vor der Installation und Inbetriebnahme eine ausdrückliche schriftliche Freigabe unseres Netzbetreibers einholen.
Der Grund: Diese hohe Ladeleistung beeinflusst das örtliche Stromnetz spürbar stärker. Es kann sogar passieren, dass der Netzbetreiber den Anschluss ablehnt, wenn die Netzstruktur die geplante mobile Ladestation nicht tragen kann. Dies bedeutet: Wer eine 22 kW Wallbox zu Hause betreiben möchte, sollte neben der Anmeldung auch ausreichend Vorlaufzeit einplanen und sich auf mögliche Auflagen einstellen – wie den Einbau zusätzlicher Absicherungstechnik oder die Notwendigkeit eines "Lastmanagements" im Haus.
Im Zweifelsfall bestenfalls die kompetente Beratung eines Elektroinstallateurs zur passenden, gesetzeskonformen Lösung einholen.
Was kostet die Anmeldung der mobilen Wallbox?
Für dich als Privatnutzer sind die Kosten der Anmeldung in der Regel überschaubar. Die eigentliche Anmeldung beim Netzbetreiber ist zumeist gebührenfrei – das gilt insbesondere für Anlagen bis 11 kW. Was jedoch anfallen kann, sind Kosten für die Fachkraft (z. B. Elektriker), falls dieser die Anmeldeunterlagen vorbereitet und ggf. die Installation oder Überprüfung übernimmt. Hier bewegen wir uns meist zwischen 50 und 200 Euro, abhängig vom Aufwand.
Handelt es sich um eine 22 kW mobile Wallbox, können weitere Kosten entstehen – etwa für technische Nachrüstungen, einen Zählerwechsel oder extra Absicherungen, die der Netzbetreiber vorschreibt.
Beachte: Wer seine Wallbox anmelden oder genehmigen lässt, stärkt im Endeffekt seine eigene Rechtssicherheit und die des Gebäudes. Das kann sich auch im Versicherungsschutz langfristig positiv bemerkbar machen.
Wo muss man eine mobile Wallbox anmelden?
Man meldet die mobile Wallbox grundsätzlich immer beim zuständigen örtlichen Stromnetzbetreiber an. Adressen und Kontaktmöglichkeiten finden sich meist auf der letzten Stromrechnung oder auf den Webseiten des lokalen Netzbetreibers. In vielen Regionen gibt es dafür ein standardisiertes Formular („Anzeige Ladeeinrichtung nach §19 NAV").
Die Anmeldung erfolgt schriftlich oder online. Wichtig ist, dass man alle Angaben zur mobilen Wallbox sorgfältig erfasst: Typ, maximale Ladeleistung, Verwendungsort. Mit dabei sein müssen meist auch Installations- und Elektroprotokolle einer eingetragenen Elektrofachkraft.
Tipp: Unsere Anmeldung muss endgültig abgeschlossen sein, BEVOR wir die mobile Ladestation fest daheim betreiben. Nur so erfüllen wir die Pflichten gemäß aktuellen Regulierungen und gesetzlichen Vorgaben.
Anders ist es, wenn wir das E-Auto außerhalb privater Grundstücke an gewöhnlichen Steckdosen laden – dann besteht in den meisten Fällen keine Meldepflicht.
Häufig gestellte Fragen zur Anmeldepflicht mobiler Wallboxen
Ist eine mobile Wallbox anmeldepflichtig?
Ja, eine mobile Wallbox ist anmeldepflichtig, wenn sie regelmäßig am eigenen Hausanschluss betrieben wird. Diese Meldepflicht gilt unabhängig davon, ob die Wallbox ortsfest installiert oder mobil genutzt wird. Entscheidend ist die dauerhafte Nutzung am heimischen Stromnetz.
Wann muss ich eine mobile Wallbox beim Netzbetreiber anmelden?
Du musst die mobile Wallbox anmelden, sobald sie zu Hause am Hausanschluss genutzt wird – auch wenn sie nur steckbar und nicht fest montiert ist. Das Anmeldeformular sollte vor Inbetriebnahme an den zuständigen Stromnetzbetreiber übermittelt werden.
Unterscheidet sich die Anmeldung zwischen 11 kW und 22 kW mobilen Wallboxen?
Ja, eine mobile Ladestation mit bis zu 11 kW muss lediglich angemeldet werden. Bei einem 22 kW Ladeziegel ist hingegen eine ausdrückliche Genehmigung durch den Netzbetreiber erforderlich. Die Netzverträglichkeit wird dabei individuell geprüft.
Wie hoch sind die Kosten für die Anmeldung einer mobilen Wallbox?
Die Anmeldung einer mobilen Wallbox ist meist gebührenfrei. Es können jedoch Kosten bei Inanspruchnahme einer Fachkraft entstehen, etwa zwischen 50 und 200 Euro. Weitere Kosten entstehen vor allem bei leistungsstarken 22 kW Modellen durch zusätzliche technische Anforderungen.
Muss ich eine mobile Wallbox auch anmelden, wenn ich sie nur unterwegs nutze?
Nein, wird die mobile Wallbox ausschließlich unterwegs an öffentlichen oder fremden Steckdosen verwendet, besteht in der Regel keine Anmeldepflicht beim eigenen Netzbetreiber.
Welche Konsequenzen hat es, wenn ich die mobile Wallbox nicht anmelde?
Wird die mobile Wallbox nicht ordnungsgemäß angemeldet, kann im Schadensfall die Versicherung die Leistung verweigern. Zudem können Sicherheits- und Netzprobleme entstehen. Ein Verstoß kann auch rechtliche Folgen nach sich ziehen.