Muss man eine mobile Wallbox mit 11 kW anmelden? Wir haben die Antwort

Kurz gesagt: Ja, eine mobile Wallbox mit 11 kW müssen wir in Deutschland in aller Regel beim Netzbetreiber anmelden. Sie ist damit meldepflichtig, aber nicht genehmigungspflichtig – vorausgesetzt, die Ladeleistung ist fest auf 11 kW begrenzt. Warum das so ist, wer sich konkret kümmert, wie die Anmeldung abläuft und was sie kostet, klären wir hier kompakt und zuverlässig.

Was versteht man als mobile Wallbox?

Unter einer mobilen Wallbox versteht man eine tragbare Ladeeinrichtung für Elektroautos, die nicht fest an der Wand montiert ist, sondern über Steckvorrichtungen wie CEE16 (rot, 16 A, dreiphasig) oder CEE32 sowie – seltener für höhere Leistungen – entsprechende Adapter betrieben wird. Typische Merkmale:

- Kompakte, transportable Einheit mit integrierter Steuer- und Schutztechnik (z. B. DC-Fehlerstromerkennung je nach Modell)
- Anschluss per Stecker statt fester Installation, oft an einer bereits vorhandenen CEE-Dose
- Einstellbare Ladeleistung: bei 11 kW in der Regel 3-phasig, 16 A
- Nutzung an verschiedenen Standorten möglich (z. B. Zuhause, Ferienhaus, bei Freunden jeweils nur, wenn die Infrastruktur geeignet und erlaubt ist)

Wichtig: Für den Netzbetreiber macht es keinen wesentlichen Unterschied, ob wir stationär oder mobil laden. Entscheidend ist, dass wir eine Ladeeinrichtung am Hausanschluss betreiben, die das Netz relevant belastet. Genau deshalb greift die Meldepflicht auch bei mobilen Lösungen mit 11 kW.

Warum muss eine mobile Ladestation angemeldet werden?

Der Hintergrund ist simpel: Netzsicherheit. Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge sind leistungsstarke Verbraucher. Eine mobile Wallbox mit 11 kW zieht dreiphasig 16 A – das ist deutlich mehr als ein herkömmlicher Haushaltssteckdosenkreis liefern sollte. Netzbetreiber müssen wissen, wo solche Verbraucher betrieben werden, um Lastflüsse zu planen, Engpässe zu vermeiden und die Qualität der Stromversorgung sicherzustellen.

Die rechtliche Basis bildet in der Praxis eine Kombination aus:

- Niederspannungsanschlussverordnung (NAV), insbesondere die Pflicht, anmelde- bzw. zustimmungspflichtige Geräte mitzuteilen
- Technische Anschlussregeln (z. B. VDE-AR-N 4100), die Anforderungen an den Anschluss und Schutz regeln
- §14a EnWG (seit 2024 in neuer Fassung relevant): Steuerbare Verbrauchseinrichtungen wie Wallboxen über 4,2 kW müssen grundsätzlich „steuerbar" sein, damit der Netzbetreiber sie im Notfall temporär drosseln kann. Dafür gibt es im Gegenzug reduzierte Netzentgelte bzw. Preisvorteile

Kurz gefasst: Mit der Anmeldung stellen wir sicher, dass unser Anschluss die zusätzliche Last verträgt, die technischen Anforderungen erfüllt sind (z. B. geeignete Absicherung, Fehlerstromschutz) und – sofern zutreffend – die Vorgaben nach §14a EnWG zur Steuerbarkeit eingehalten werden.

Wer muss eine mobile Wallbox mit 11kW anmelden?

Formal ist der Anschlussnehmer bzw. der Betreiber der Ladeeinrichtung in der Pflicht – also in der Regel du als Eigentümer des Hausanschlusses oder als Mieter mit Zustimmung des Eigentümers.

- Eigenheim: Wir als Anschlussnehmer melden an. Häufig übernimmt die Elektrofachkraft die Anmeldung im Auftrag, insbesondere wenn sie gleichzeitig die CEE-Dose setzt oder die Zuleitung prüft.
- Mietwohnung/Eigentümergemeinschaft: Wir stimmen die Nutzung mit Vermieter bzw. WEG ab. Für eine CEE16-Dose in der Tiefgarage oder neue Leitungen braucht es in der Regel eine Genehmigung. Die eigentliche Meldung beim Netzbetreiber kann wieder über die Elektrofachfirma laufen.
- Unternehmen/Mehrparteienhaus: Die Melde- und ggf. Genehmigungsprozesse können komplexer sein, vor allem wenn mehrere Ladepunkte oder Lastmanagement geplant sind. Auch bei mobilen Lösungen gilt: Regelmäßiger Betrieb am Standort = meldepflichtig.

Hinweis zur Leistung: Bis einschließlich 11 kW besteht Meldepflicht. Ab 12–22 kW ist in der Regel zusätzlich eine Genehmigung des Netzbetreibers erforderlich. Wer seine mobile Ladestation auf 11 kW begrenzt (z. B. softwareseitig), fällt in die reine Meldepflicht.

Bei wem muss die mobile Ladestation angemeldet werden?

Nicht beim Stromanbieter, sondern beim örtlich zuständigen Verteilnetzbetreiber (VNB). Den VNB finden wir auf der letzten Netzentgelt- oder Stromrechnung, über die PLZ-Suche auf der VNB-Website oder über die BNetzA-Netzkarte.

So läuft es praktisch ab:

Unterlagen/Infos sammeln

- Gerätedaten der mobilen Wallbox (Hersteller, Modell, maximale Leistung, Seriennummer, DC-Fehlerstromerkennung)
- Geplanter Standort/Anschluss (Adresse, Zählernummer)
- Nachweis/Plan zur Leistungsbegrenzung auf 11 kW
- Angaben zur Steuerbarkeit nach §14a EnWG, falls relevant (z. B. Steuerbox, Schnittstelle, Inbetriebnahmedatum)
- Kontaktdaten der beauftragten Elektrofachkraft

Anmeldung einreichen

- Viele Netzbetreiber bieten Online-Portale/Formulare für „Ladeeinrichtungen bis 11 kW (meldepflichtig)" an
- Oft übernimmt die Elektrofachkraft die Meldung. Das spart Rückfragen, weil sie auch die Selektivität, Absicherung und RCD-Fragen direkt klärt

Technische Prüfung/Bestätigung

- Der VNB bestätigt die Meldung oder verlangt ergänzende Angaben
- Bei Mehrfamilienhäusern oder knapper Netzkapazität kann der VNB Lastmanagement verlangen (z. B. statische Begrenzung, Phasenbilanz, §14a-Schaltung)

Inbetriebnahme

- Nach Bestätigung nimmt die Elektrofachkraft die Anlage in Betrieb, protokolliert Messwerte und Schutzmaßnahmen und übergibt uns die Unterlagen. Bei mobilen Geräten heißt das: die feste Infrastruktur (CEE16, Leitung, Absicherung, RCD) wird fachgerecht geprüft

Gut zu wissen: Unter 3,7 kW (einphasig 16 A) fällt eine Meldung beim VNB in der Praxis oft weg. Ab 3,7 kW bis 11 kW verlangen die meisten Netzbetreiber die Anmeldung. Wir orientieren uns deshalb an den Vorgaben unseres VNB: Diese sind auf der Website transparent beschrieben.

Was kostet die Anmeldung der Wallbox?

Die reine „Meldung" beim Netzbetreiber ist meist kostenfrei. Kosten entstehen vor allem für die Elektrofachkraft und gegebenenfalls für Anpassungen an unserer Hausinstallation.

Typische Posten aus der Praxis:

- Prüfung/Anmeldung durch Elektriker: ca. 100–300 Euro
- Installation/Erneuerung einer CEE16-Dose mit eigener Zuleitung: ca. 200–800 Euro (Leitungsweg, Mauerdurchbrüche, Materialqualität entscheidend)
- Fehlerstromschutz (RCD Typ A-EV oder Typ B je nach Gerät): ca. 150–400 Euro
- Anpassung der Unterverteilung (Leitungsschutz, Reserven): ca. 150–500 Euro

Wenn bereits eine normgerechte CEE16-Installation vorhanden ist und die mobile Wallbox die nötigen Schutzfunktionen integriert, bleiben wir häufig im unteren Kostenbereich. Kommt ein neuer Stromkreis, längere Leitungswege oder eine Modernisierung der Verteilung hinzu, wird's entsprechend teurer. Dafür erhalten wir eine rechtssichere, sichere und langlebige Lösung – gerade bei 11 kW eine sinnvolle Investition.

Was passiert wenn man die mobile Wallbox nicht anmeldet?

Wer eine meldepflichtige Ladeeinrichtung ohne Anmeldung betreibt, bewegt sich außerhalb der Regeln der NAV. Das kann mehrere Folgen haben:

- Aufforderung zur Nachmeldung bzw. Abschaltung: Der Netzbetreiber kann die sofortige Anzeige verlangen oder im Extremfall den Betrieb untersagen, bis die Installation geprüft ist.
- Versicherungsrisiken: Nach einem Schaden (z. B. Kabelbrand) kann die Gebäude- oder Hausratversicherung Nachweise zur fachgerechten Installation und Inbetriebnahme verlangen. Fehlen Anmeldung und Fachabnahme, drohen Kürzungen.
- Haftung und Bußgelder: Bei grober Fahrlässigkeit oder Verstoß gegen Anschlussbedingungen können Kosten auf uns übergehen. Formal sind auch ordnungsrechtliche Maßnahmen möglich.
- Technisches Risiko: 11 kW über einen nicht dafür ausgelegten Stromkreis (falscher Querschnitt, kein geeigneter FI) ist schlicht gefährlich. Eine mobile Wallbox schützt viel, aber nicht die Hausinstallation.

Unser Fazit: Die Anmeldung ist wenig Aufwand, spart im Zweifel großen Ärger und sorgt dafür, dass unsere mobile Wallbox mit 11 kW langfristig sicher und legal betrieben wird.

Häufige Fragen zur Anmeldung einer mobilen 11kW Wallbox

Muss ich eine mobile Wallbox mit 11 kW anmelden?

Ja. In Deutschland ist eine mobile Wallbox mit 11 kW meldepflichtig, aber in der Regel nicht genehmigungspflichtig – vorausgesetzt, die Ladeleistung ist fest auf 11 kW begrenzt. Hintergrund sind Netzsicherheit und Planbarkeit. Der Netzbetreiber prüft, ob Anschluss, Absicherung und Schutzmaßnahmen den technischen Regeln entsprechen.

Bei wem muss ich eine mobile Wallbox mit 11 kW anmelden und wie läuft das ab?

Nicht beim Stromanbieter, sondern beim örtlichen Verteilnetzbetreiber. Üblich sind Online-Formulare „bis 11 kW (meldepflichtig)“. Du oder deine Elektrofachkraft übermitteln Gerätedaten, Standort, Nachweis der 11‑kW‑Begrenzung und ggf. §14a‑Angaben. Der VNB bestätigt oder fordert Ergänzungen; danach erfolgt die fachgerechte Inbetriebnahme.

Wer ist verantwortlich für die Anmeldung der mobilen 11kW Wallbox?

Formal der Anschlussnehmer bzw. Betreiber, also typischerweise Eigentümer oder Mieter, mit Zustimmung des Vermieters/der WEG. Praktisch übernimmt oft die Elektrofachkraft die Meldung und klärt Selektivität, Absicherung und RCD. In Mehrparteienhäusern können Lastmanagement‑Vorgaben gelten, wenn mehrere Ladepunkte oder begrenzte Netzkapazitäten vorliegen.

Was kostet es, eine mobile Wallbox mit 11 kW anzumelden und einzurichten?

Die Meldung beim Netzbetreiber ist meist kostenfrei. Typisch sind: 100–300 € für Prüfung/Anmeldung durch den Elektriker, 200–800 € für eine CEE16‑Installation, 150–400 € für geeignete RCDs, 150–500 € für Verteilungsanpassungen. Bestehende normgerechte Infrastruktur senkt die Kosten.

Brauche ich für 11 kW eine CEE‑Dose und speziellen FI‑Schutz?

Für 11 kW benötigst du in der Regel einen dreiphasigen CEE16‑Anschluss (16 A) mit passender Absicherung. Je nach Wallbox‑Modell ist ein RCD Typ A‑EV oder Typ B erforderlich; bei integrierter DC‑Fehlerstromerkennung genügt oft Typ A. Eine Elektrofachkraft muss Leitung, Selektivität und Schutzmaßnahmen prüfen.

Kann ich eine 11kW Wallbox an Schuko betreiben oder was gilt nach §14a EnWG?

Schuko ist für 11 kW ungeeignet; dort sind nur geringe Dauerleistungen sinnvoll (Notladen). Für 11 kW braucht es dreiphasig CEE16. Nach §14a EnWG gelten Wallboxen über 4,2 kW als steuerbare Verbrauchseinrichtungen: Bei Einbindung kann der Netzbetreiber im Engpassfall drosseln; im Gegenzug winken reduzierte Netzentgelte.

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